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Fruchtgetränke besser unterscheiden

Die einzelnen Kategorien von Fruchtsaft und -nektar sollten leichter voneinander unterschieden werden können. Das fordert der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments.
 
Dazu braucht es nach Ansicht der Abgeordneten insbesondere eine geeignete Information für Verbraucher, durchgeführt von der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten.

Hintergrund ist ein Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission, um die EU-Vorschriften zu Fruchtsaft den internationalen Regeln der Codex-Alimentarius-Kommission anzupassen.

Die Brüsseler Behörde will unter anderem die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ auf Fruchtsaft streichen, weil Saft nach den neuen Regeln ohnehin nicht mehr gezuckert werden darf - im Gegensatz zu Nektar. Gemäß den aktuell gültigen EU-Regeln kann Fruchtsaft bis zu 150 Gramm pro Liter beigemischten Zucker enthalten. Der Umweltausschuss pocht jedoch darauf, dass der bekannte Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ für eine Übergangszeit von fünf Jahren weiter genutzt werden darf, um Verbraucher nicht zu verwirren.

Nektare wiederum sollen nicht nur mit Zucker oder Honig gesüßt werden dürfen, sondern auch mit Süßstoff. Die Verwendung soll immer in der Zutatenliste genannt werden, anstelle eines Hinweises „gesüßte“ oder „mit Zuckerzusatz“ in der Nähe des Produktnamens, wie von der Kommission angedacht.

Ferner soll Orangensaft bis zu 10 % Mandarinensaft enthalten dürfen. Diese Forderung wurde aufgenommen, um europäische Produzenten nicht gegenüber Importware aus den USA zu benachteiligen. Dort ist diese Praxis nämlich erlaubt. Die Beimischung von Mandarinensaft muss aber in der Zutatenliste aufgeführt werden. Darüber hinaus sollen bildliche Darstellungen den Verbraucher nicht über die tatsächliche Zusammensetzung des Produkts in die Irre führen.

Den Mitgliedstaaten werden von der Kommission 18 Monate zur Umsetzung der neuen Getränkeregeln eingeräumt. Die Parlamentarier verlangen darüber hinaus noch einmal den gleichen Zeitraum, um derWirtschaft Zeit zurAnpassung zu geben. Der Entwurf soll vom Plenum Anfang Juli verabschiedet werden.
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