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Max Rubner-Institut legt Studie zu Vermarktungsnormen vor

Für die Überwachung der von der EU festgelegten Vermarktungsnormen im Bereich Lebensmittel entstehen den Ländern und dem Bund erhebliche Kosten, 20 Mio. € pro Jahr stehen in Rede.
 
Das Max Rubner-Institut (MRI), Standort Kulmbach, hat auf Initiative der Bundesländer in einem vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) koordinierten Projekt in Bezug auf einzelne Produktgruppen untersucht, ob hier Einsparpotenziale vorhanden sind. Begleitet wurde das Projekt von einer Arbeitsgruppe aus Experten für Marktüberwachung für die verschiedenen Branchen und Erzeugnisse aus dem BMELV, den Bundesländern sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Ziel der Vermarktungsnormen war es ursprünglich, ein Raster vorzugeben, das die neutrale Marktbeobachtung landwirtschaftlicher Produkte und nachfolgend auch die Marktregulierung ermöglicht. Hierzu wurden in den Vermarktungsnormen Qualitätsstandards definiert, die über die Funktion der Marktregulierung hinaus auch der Verbraucherinformation dienen. In den letzten Jahren wurden diese verstärkt unter anderem vom Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen der EU-Kommission propagiert. Die Kommission hat dabei als Schwerpunkt die Wettbewerbsfähigkeit der Branche auf regionalen, nationalen und internationalen Absatzmärkten im Blick.

Da insoweit die Vermarktungsnormen auch für den Verbraucher eine Rolle spielen, legt die Studie besonderes Gewicht auf die Marktüberwachung. Bei den Vermarktungsnormen für Eier und Geflügelfleisch, Obst und Gemüse sowie Fisch und Fischerzeugnisse findet sich eine ganze Anzahl von Standards mit unterschiedlicher Zielsetzung und entsprechenden Überwachungszuständigkeiten in den Ländern und bei Kommunen.

In der Organisation der Überwachung der Vermarktungsnormen lassen sich nach den Ergebnissen der Studie Synergieeffekte erreichen. Verstärkte Kooperation und damit auch eine bessere Abstimmung bestimmter Aufgaben liegen nahe. Dabei geht es etwa um Fragen der Ausbildung der Marktprüfer, um die Prüfung und Zulassung der privaten Prüfstellen und Labors, aber möglicherweise auch um Konformitätskontrollen von Produkten im Ex- und Import. Ebenso regen sie an, für bestimmte Normen und Produkte die Möglichkeit der Verlagerung der Kontrollen auf private Stellen - vergleichbar den Kontrollen im Bereich Öko-Produkte - in Betracht zu ziehen.

Eine verstärkte Kooperation hätte nach Ansicht der Wissenschaftler Vorteile hinsichtlich der Synergie und der Transparenz.

Die Ergebnisse der Studie werden jetzt im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit durch eine Arbeitsgruppe der zuständigen Behörden bewertet.

Über Verbesserungsvorschläge zum aktuellen Kontrollsystem hinaus haben die Wissenschaftler auch die Verankerung von Qualitätsanforderungen einerseits im „Marktrecht“ der Vermarktungs-normen und dem klassischen „Lebensmittelrecht“ kritisch hinterfragt und konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Auch diese Vorschläge sollen aufgegriffen und zunächst mit den Bundesländern diskutiert werden.

„Wir möchten mit der Studie einen wirksamen Beitrag zur Entbürokratisierung der Überwachung der Marktnormen und zur Stärkung des Verbraucherschutzes leisten“, hob der Präsident des Max Rubner-Instituts Prof. Dr. Gerhard Rechkemmer bei der Vorstellung der Studie hervor.
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