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Bundesrat stimmt über Null-Grenzwert im Saatgut ab

Der Bundesrat stimmt heute über eine Änderung des Gentechnik-Gesetzes ab. Dabei geht es auch darum, ob Saatgut künftig auch Spuren von GVO enthalten darf.
 
Die CDU-geführten Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dringen darauf, dass eine "praktikable technische Lösung" für den bisherigen Null-Grenzwert für gv-Organismen in Saatgut gefunden wird. Bei einer Abstimmung an diesem Freitag im Bundesrat wolle Bayern dagegen stimmen, hieß es am Donnerstag in CSU-Kreisen. Auch die SPD hat Bedenken. Baden-Württemberg weist allerdings darauf hin, dass in dem Antrag keine Aufweichung des Null-Grenzwerts enthalten sei, es gehe um zuverlässige Tests.

Die EU-Staaten hatten sich darauf geeinigt, dass Futtermittelimporte auch Spuren von GVO enthalten dürfen - bis zur Nachweisgrenze von 0,1 Prozent. Dies ist aber noch nicht in Kraft. Die Agrarpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion warnten am Donnerstag davor, die Saatgutreinheit aufzugeben: "Die große Mehrheit der Bevölkerung will keine gentechnisch veränderten Pflanzen."

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft fürchtet ebenfalls um den Null-Grenzwert. "Als Bauern sind wir darauf angewiesen, sauberes Saatgut zu bekommen." Für den BDM ist das Vorgehen der Bundesregierung und einiger Bundesländer gegen die strikte Reinhaltung von Saatgut und Futtermitteln von gentechnischen Verunreinigungen ein Skandal und "der Tod des Nachbaus".
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