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Erneute Verhandlung über Weinfonds-Abgabe

Koblenz - Vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz ist am Mittwoch erneut über die Pflichtabgabe für den Deutschen Weinfonds verhandelt worden.
 
In mehreren Verfahren ging es darum, ob es verfassungsgemäß ist, Winzer und Kellereien zu dieser Abgabe für staatliches Marketing zu verpflichten. Zuvor hatte das OVG im Fall eines Mosel-Winzers die Erhebung für rechtens erachtet. Die deutsche Weinwirtschaft habe eine schwache Exportbilanz, Winzer und Kellereien würden von der Vermarktung profitieren, hieß es zur Begründung. Die Abgabe von weniger als einem Cent je Liter bezeichneten die Richter als moderat. Die Revision ist beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. (dpa)
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