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Fauler Kuhhandel mit Gentechnik-Konzern? Mit uns nicht!

Berlin/Hamm - „Das ist ein fauler Kuhhandel des Gentechnikkonzerns Pioneer: Die Bauern sollen mit einer finanziellen Soforthilfe ruhig gestellt werden und die Inverkehrbringer von gentechnisch verunreinigtem Saatgut machen sich bei der Klärung der Schadensursache und der Schadenshaftung leise vom Acker.
 

Nicht mit uns,“ so Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und der Interessengemeinschaft Nachbau. Pioneer hat in diesem Frühjahr Maissaatgut über den Handel an die Bauern verkauft, das mit dem in Europa nicht zum Anbau zugelassenen Gentechnikkonstrukt NK 603 verunreinigt war. Wegen Verzögerung der niedersächsischen Behörden, aber auch seitens Pioneers ist die verunreinigte Charge größtenteils ausgesät worden. Die Flächen mussten nach der geltenden Rechtslage umgebrochen werden.

Die Bauern trifft keine Schuld. Zur Klärung haben die AbL und die IG Nachbau Strafanzeige gegen unbekannt gestellt und vertreten Bauern, die ihre mit diesem Mais bestellten Flächen umbrechen mussten. Janßen weiter: „Die Anwälte von Pioneer haben jetzt den betroffenen Bauern ein schriftliches Angebot gemacht, das der AbL vorliegt und das folgenden Vorschlag beinhaltet: Pioneer will einen Schadensersatzprozess gegen das Land Niedersachsen führen, weil der Konzern selbst jegliche Verantwortung ablehnt.

Da Pioneer derzeit laut eigener Aussage gar keinen Schaden habe, sei der Konzern darauf angewiesen, dass die Bauern ihre Schäden bei Pioneer geltend machen. Nur so könne Pioneer seinerseits Schaden beim Land Niedersachsen einklagen. Dazu schlägt Pioneer ein gegen sich selbst gerichtetes Musterverfahren vor, womit man viele Prozesse vermeiden und Zeit und Kosten sparen könne. Um den Bauern das Angebot schmackhaft zu machen, bietet der Konzern bis zu 1.500,-Euro pro Hektar als Soforthilfe an, ohne Anerkennung jeglicher Schuld. Damit verbunden ist eine Vereinbarung über eine Verschwiegenheits- und Wohlverhaltensregelung, wie es in dem Schreiben heißt. Das bedeute keine „ungebührlichen Äußerungen“ über den Konzern und ein „geordneter Umgang mit den Medien“ (Zitate aus dem Schreiben).

Lassen sich die Bauern darauf ein und gewinnen sie das Musterverfahren, bleibt unklar, ob sie weitergehende Ansprüche durchsetzen können. Sollte Pioneer das Musterverfahren gewinnen, behält der Konzern sich die Rückforderung der Soforthilfe vor. Eine vorbehaltlose Entschädigung lehnt Pioneer ab, weil der Konzern seinen Schaden dann nicht gegenüber dem Land Niedersachsen geltend machen könne, argumentieren die Konzernanwälte. Mit dem Lockmittel der Soforthilfe versucht Pioneer jetzt die Zustimmung des Deutschen Bauernverbands zu bekommen und stellt sich selbst als Wohltäter für die Bauern und das Land Niedersachsen als alleinigen Schuldigen dar. Wer sich nicht auf den Vorschlag einlässt, der solle auch keine Soforthilfe erhalten und müsse selbst sehen, wie er seinen Schaden ersetzt bekommt.

Das Bauernfänger-Angebot von Pioneer muss abgelehnt werden. Die AbL fordert eine vorbehaltlose Entschädigung der Bauern. Den Rechtsweg beschreiten ja - aber nicht zu den Bedingungen von Pioneer. Das uneingeschränkte Reinheitsgebot beim Saatgut muss aufrechterhalten werden“, so Janßen. (AbL)
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