AbL stellt Strafanzeige gegen Unbekannt
Berlin/München - Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hat wegen der GVO-Verunreinigungen im Mais-Saatgut Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.
Für die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hat gestern wegen der GVO-Verunreinigungen im Mais-Saatgut Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. "Damit wollen wir Licht in den Tunnel des Schweigens, der Verzögerung, der Schlamperei und der Vertuschung bringen", erläutert Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der AbL.
Der AbL-Bundesvorstand und die jeweiligen AbL-Landesvorsitzenden der belieferten Bundesländer haben die Strafanzeige auf den Weg gebracht. Das rechtliche Vorgehen wird von der Interessengemeinschaft Nachbau und vom Bündnis für eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Niedersachsen, Bremen und Hamburg unterstützt.
AbL: Nulltoleranz muss bleiben
Die Rechtslage sei völlig klar. Der jetzt in Spuren gefundene Gentechnikmais NK 603 ist in Europa nicht zum Anbau zugelassen, er darf also nicht im Saatgut auftauchen und es gilt Nulltoleranz. Deshalb dürften die gentechnisch veränderten Maispflanzen auch nicht auf deutschen Äckern blühen und wachsen, die Äcker seien umzupflügen und die betroffenen Bauern von den Verursachern voll zu entschädigen, fordert die AbL. Die Arbeitsgemeinschaft ist dagegen, die Nulltoleranzgrenze für Saatgut und Futtermitteln auzuheben.
DBV: Zitterpartie für Landwirte muss ein Ende haben
Der Deutsche Bauernverband (DBV) ruft die Behörden der Bundesländer, in denen mit GVO-Spuren belastetes Maissaatgut ausgebracht wurde, auf, unverzüglich das weitere Vorgehen zu beraten und bundesweit abgestimmt eine einheitliche Umsetzung herbeizuführen.
Die Zitterpartie für die betroffenen Landwirte müsse dringend ein Ende haben, erklärte der DBV in Berlin. Es könne nicht angehen, dass sich die Behörden so lange Zeit ließen und die betroffenen Bauern in Unsicherheit wiegen. Sollten an den Ergebnissen der niedersächsischen Laboranalysen weiterhin Zweifel bestehen, sind diese unverzüglich auszuräumen und Klarheit zu schaffen. Die betroffenen Landwirte seien völlig verärgert über diesen Verwaltungsstreit. Im Falle wirtschaftlicher Schäden müssen diese unverzüglich und unbürokratisch entschädigt werden.
Maiszüchter: 100-prozentige Reinheit nicht umsetzbar
"Der aktuelle Fall von vermeintlichen Spuren einer gentechnischen Veränderung in konventionellem Saatgut der Firma PIONEER HI-BRED zeigt erneut, dass Schwellenwerte für Saatgut dringend erforderlich sind", schreibt der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter in einer Pressemitteilung. Eine 100-prozentige Reinheit von Saatgut sei nicht umsetzbar: "100 Prozent Reinheit im Saatgut würde bedeuten, dass jedes einzelne Saatkorn untersucht werden müsste. Damit würde es zerstört.", so der BDP.
Die Pflanzenzüchter kritisieren die Umbruchverfügungen als völlig unangemessen, da die in Rede stehenden gentechnischen Veränderungen in der EU als Nahrungs- und Futtermittel zugelassen sind. Die Maiszüchter, so der BDP, lassen das Saatgut grundsätzlich vor der Auslieferung auf gentechnische Veränderungen durch zertifizierte Labore untersuchen. "Die Politik der Nulltoleranz deutscher Behörden gefährdet zwangsläufig eine zuverlässige Versorgung der deutschen Landwirte mit Maissaatgut. In anderen europäischen Ländern ist man hier weiter und hat die Nulltoleranz aufgegeben", so der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter.
In einer Erklärung fordern einige Mitglieder des BDP "auch für Deutschland praktikable Regelungen."
Unterzeichnet wurde diese Forderung von:
* CAUSSADE SAATEN GmbH
* Deutsche Saatveredlung AG
* EURALIS SAATEN GmbH
* GSS Saatzucht Salzmünde GmbH
* Intersaatzucht GmbH & Co. KG
* KWS SAAT AG Limagrain GmbH
* Pioneer Hi-Bred Northern Europe
* Maisadour Deutschland GmbH
* Monsanto Agrar Deutschland GmbH
* RAGT Saaten GmbH
* Saaten-Union
* Syngenta Seeds
* Deutsches Maiskomitee
* Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (pd)