Zweite Stufe der Weinmarktreform angelaufen
Brüssel - Ab sofort gelten auf EU-Ebene geänderte Vorschriften zu geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützten geographischen Angaben (g.g.A.) sowie zur Etikettierung und Aufmachung von Weinen.
Die Kategorie "Tafelwein" wurde abgeschafft. Künftig gibt es nur noch Wein mit oder ohne geographische Angabe. Für die neue Basisqualität der unteren Preisschiene darf im Gegensatz zum ehemaligen Tafelwein auch die Rebsorte und der Jahrgang vermerkt werden. Durch die Vorgaben aus Brüssel muss auch das deutsche Qualitätsweinsystem, das sich am Zuckergehalt orientiert, an die in Frankreich, Italien und Spanien gängigen Bezeichnungen g.U. und g.g.A. angepasst werden.
Ein Ende Juni in Berlin beschlossenes Gesetz sorgt jedoch dafür, dass sich die deutschen Winzer mit der vollständigen Umsetzung bis 2011 Zeit lassen können. Ferner sind in der EU ab August grundsätzlich alle önologischen Praktiken zugelassen, die von der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) anerkannt werden. Darunter befinden sich unter anderem die erweiterte Verwendung von sogenanntem rektifizierten Traubenmostkonzentrat (RTK) zur Zuckeranreicherung und die Möglichkeit des nachträglichen Alkoholentzugs um bis zu 2 Vol.-%, um die Weine leichter zu machen.
Mehr Weinbereitungsverfahren möglich
Durch die Erlaubnis des Alkoholentzugs könnten nach Ansicht von Branchenexperten insbesondere deutsche Weißweine, die aufgrund des kühleren Klimas oft vergleichsweise wenig Alkohol enthalten, zusätzliche Konkurrenz aus den Südländern bekommen. Weitere Änderungen betreffen die Weinbaukartei, verpflichtende Erklärungen und Informationen zur Überwachung des Weinmarktes, Begleitdokumente für Sendungen von Weinerzeugnissen sowie die Ein- und Ausgangsbücher. (AgE)

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