Kanada und die EU legen Streit um GVO-Importverbote bei
Genf - Die EU und Kanada haben den Streit um die Anwendung der EU-Rechtsvorschriften auf Biotechnologieerzeugnisse förmlich beigelegt, gegen die Kanada im Mai 2003 bei der WTO Beschwerde eingereicht hatte.
Diese einvernehmliche Lösung bedeutet, dass der Europäischen Union Strafzölle wegen Importverboten in einigen Mitgliedstaaten erspart bleiben.
Des Weiteren ist vorgesehen, dass Fragen von gegenseitigem Interesse im Bereich Agrarbiotechnologie regelmäßig erörtert werden. Es wird aber scheinbar nicht erwartet, dass die Europäische Union ihre Rechtsvorschriften zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ändert. Das nordamerikanische Land erhofft sich durch diese Lösung allerdings einen besseren Marktzugang für verschiedene Agrarprodukte.
Beide Seiten werden nun noch das WTO-Streitbeilegungsgremium von dieser Entwicklung in Kenntnis setzen. "Die einvernehmliche Lösung mit Kanada ist ein deutliches Zeichen dafür, dass diese Art von Dialog zum Erfolg führt. Ich hoffe, dass wir zusammen mit Argentinien und den Vereinigten Staaten einen ähnlich konstruktiven Ansatz verfolgen können", betonte EU-Handelskommissarin Catherine Ashton. (aiz)

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