Auch nach dem 1. Juli ändert sich für den LEH bei den Handelsnormen zunächst nichts
Wie das Fruchthandel Magazin von verschiedenen Einkäufern und selbständigen Einzelhändlern erfuhr, werden sich die Einkaufsstrategien zunächst nicht ändern.
„Die Verbraucher sind an ein hohes Qualitätsniveau in einem optisch einwandfreien Zustand gewohnt. Auch mit der Produktion - international gesehen – gibt es vorerst keinen Grund die Strategien zu ändern. Wir werden die Lage beobachten“, hieß es aus dem LEH. Mit Skepsis wird die vielzitierte „krumme Gurke“ betrachtet. „Wir werden weiter auf die geraden und in den Verpackungen hervorragend aussehenden sowie einfach zu handelnden Gurken setzen“, so ein regionaler Einkäufer gegenüber dem Fruchthandel Magazin.
Einigkeit scheint nach unserer Umfrage beim deutschen LEH zu herrschen, dass für die 26 wegfallenden EU-Vermarktungsnormen die produktspezifischen UN/ECE-Normen gelten. Letztendlich, so hieß es, werde der Verbraucher entscheiden.
Ab heute verbleiben aus dem Kreis der bisherigen EG-Vermarktungsnormen nur noch die sogenannten speziellen Vermarktungsnormen für die 10 nachfolgenden Warenarten: Apfel, Citrusfrüchte, Kiwis, Salate (krause Endivie und Eskariol), Pfirsiche und Nektarinen, Birnen, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Tafeltrauben sowie Tomaten/Paradeiser. Bei der Vermarktung dieser Erzeugnisse sind die Vorgaben und Anforderungen der speziellen Vermarktungsnorm zwingend und ausschließlich einzuhalten.
In Europa stößt, wie bereits berichtet, die Veränderung nur auf geteilte Zustimmung. Zum Beispiel betonte der Präsident der italienischen Vereinigung der Erzeugerorganisationen, Paolo Bruni: „Ich glaube, dass der Druck des Lebensmitteleinzelhandels noch größer wird, da er einen größeren Spielraum für die Preisfindung bei Obst und Gemüse hat.“
Das Fruchthandel Magazin wird in einer der nächsten Ausgaben noch einmal ausführlicher berichten, da in einem Punkt zwischen Brüssel und offiziellen Stellen in Bonn und Berlin Unklarheit herrscht.

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